Sicherheit
Mit Sicherheit ein starker Partner
Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, wird jedes unserer Bauvorhaben vom TÜV begleitet. Wir legen großen Wert auf eine hochwertige Bauausführung und ziehen zusätzlich zu den regelmäßigen Abnahmen durch unsere Bauleitung die Expertise zertifizierter TÜV-Gutachter hinzu. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Die TÜV-Begleitung umfasst mehrere Vor-Ort-Begehungen, die dazu beitragen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dies führt letztendlich zu einem reibungsloseren Bauablauf und einer höheren Zufriedenheit mit dem Endergebnis.
Alle Mängel, Restarbeiten oder Nacharbeiten werden nach jedem Vor-Ort-Termin von den jeweiligen TÜV-Gutachtern schriftlich erfasst und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Nach der Fertigstellung eines belagsfertigen Bauvorhabens findet eine Schlussbegehung statt, gefolgt von der Schlüsselübergabe.

Weitere Vorteile der Konrad-Gruppe

Luftdichtigkeitsprüfung
Die Luftdichtheit ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal eines Wohnhauses. Ein luftdichtes Gebäude bietet zahlreiche Vorteile für die Bewohner. Um den geforderten Primärenergiebedarf zu erfüllen, sind erhöhte Anforderungen an die Luftdichtheit unerlässlich. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Vermeidung von Wärmeverlust
- Verbesserung des Schallschutzes
- Reduzierung von Zugluft
Bei uns ist die Luftdichtigkeitsprüfung bereits im Leistungsumfang vor der Endabnahme enthalten.

Bauzeitgarantie
Die Bauzeit für ein Einfamilienhaus beträgt bei uns nur 6 Monate ab der Fertigstellung der Bodenplatte, zuzüglich Trocknungszeiten, unberechtigtem Zahlungsverzug, Ausführungszeiten von Eigenleistungen und Sonderwünschen sowie Bauferien und gesetzlichen Feiertagen, gerechnet ab dem Baubeginn. Bei folgenden Ausstattungen oder Hausarten verlängert sich die maximale Ausführungszeit:
- Haus mit Klinker: +1 Monat
- Errichtung eines Kellers: +1 Monat
- Jede zusätzliche Wohneinheit: +1 Monat
- Wohnfläche größer als 200 qm: +1 Monat
Fällt die Bauzeit in die üblichen Bauferien, kann sich die Bauzeit entsprechend verlängern. Ebenso werden vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwettertage berücksichtigt. Vor Baubeginn erhält der Bauherr zur Information einen Bauzeitenplan.

Festpreisgarantie
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Festpreisgarantie. Hierfür müssen innerhalb von 8 Monaten nach Vertragsschluss alle Voraussetzungen gemäß Planungs- und Hausauftrag erfüllt sein. Ist dies der Fall, bleibt der vereinbarte Festpreis bis zur Übergabe des Bauvorhabens gültig.

Gewährleistung und Versicherung
Die Gewährleistung wird gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinbart und beträgt bis zu 5 Jahre gemäß § 634 und § 638 BGB. Ausgenommen von dieser Frist sind Liefergarantien der Lieferfirmen für Geräte mit eigenen Werksbedingungen. Nach vollständiger Bezahlung des Vertragsobjektes erhält der Auftraggeber eine Baugewährleistungsversicherung in Höhe von 100.000 €, die im Falle von Gewährleistungsschäden für deren Beseitigung aufkommt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Rohbaufeuerversicherung sowie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren muss eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Für diese Versicherungen erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot unserer Versicherungspartner.